Wappen Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung




 

Aufgaben der Akademie

Die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
ist eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein.

Die Akademie hat die Aufgabe, die berufliche Fortbildung der Ärzteschaft in Nordrhein zu fördern und die Veranstalter ärztlicher Fortbildung in den Regionen und Fach- gebieten bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen.
Hieraus resultiert eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Untergliederungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung, mit den Hochschulen, den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, den ärztlichen Verbänden und anderen geeigneten Veranstaltern ärztlicher Fortbildung.
Neben ihrer Funktion als Koordinator und Organisator von Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung führt die Akademie in eigener Verantwortung Fortbildungsveranstaltungen durch und bietet Kurse und Seminare zum Erwerb von Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung an.
Die Weiterbildungsordnung und die Richtlinien lassen sich auf den Seiten der Ärztekammer einsehen.
Eine wöchentlich aktualisierte Liste der weiterbildungsberechtigten Ärztinnen und Ärzte wird ebenfalls bereitgestellt.

Modellprojekt "Freiwilliges Fortbildungszertifikat"

Durch Beschluß der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat die Akademie die Aufgabe übertragen bekommen, die Zertifizierung von Fortbildungs- veranstaltungen im Rahmen des Modellprojekts "Freiwilliges Fortbildungszertifikat" vorzunehmen. Alle Informationen zur Zertifizierung - sowohl für Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen als auch für Veranstalter - inclusive der Antragsformulare zum Herunterladen sind auf den Internetseiten der Ärztekammer Nordrhein zum Modellprojekt zusammengefaßt.
Ebenfalls auf den Seiten der Ärztekammer ist der von der Akademie erstellte Veranstaltungskalender aller im Kammergebiet Nordrhein zertifizierten Veranstaltungen einzusehen. Über die Suchmaske lassen sich auch die von der Akademie anerkannten Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum entsprechend § 34c Abs. 1 Äappo (Ärzteapprobationsordnung) selektionieren.

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