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Fachwirtin/Fachwirt für die ambulante medizinische Versorgung

Aufstiegsfortbildung für Medizinische Fachangestellte

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuellen Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern vom medizinischen Personal ein hohes Maß an Kompetenz und die Bereitschaft, die eigenen Handlungsfelder zu erweitern, zu ergänzen und damit den ständig neuen Gegebenheiten anzupassen.

Wir freuen uns, Ihnen die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ über die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein anbieten zu können.

Sie ermöglicht Ihnen, mehr Verantwortung in der Praxis mit der erworbenen Qualifikation übernehmen zu können, indem Sie Prozesse optimieren, das Praxisteam führen und Patienten kompetent begleiten, diese schulen und in umschriebenen Bereichen, in Abstimmung mit den Praxisinhaberinnen, selbst zu versorgen. So eröffnen sich viele neue Perspektiven für Ihren Beruf im Gesundheitswesen.

Die modulare Struktur mit eLearning-Anteilen erlaubt es, viele Unterrichtseinheiten auch berufsbegleitend in einem Zeitumfang von ca. einem Jahr zu absolvieren.

Wir wünschen Ihnen bei Ihrer beruflichen Weiterentwicklung in diesem zukunftssicheren Bereich ein gutes Gelingen!


Bernd Zimmer
Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein

1. Aufbau der Fortbildung

Die Gesamtfortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin umfasst 440 Unterrichtsstunden. Diese gliedern sich in 320 Stunden Pflichtteil und 120 Stunden Wahlteil. 
Der Pflichtteil beinhaltet acht Module aus unterschiedlichen, für die Arztpraxis relevanten Bereichen. 

Die Aufstiegsfortbildung Fachwirt/ Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung entspricht ab der Kursreihe 31 dem neuen Rahmencurriculum der Bundesärztekammer.

Die Module des Pflichtteils können einzeln belegt werden, eine feste Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen jedoch, die unten beschriebene Reihenfolge beizubehalten.

Mit den Modulen 3, 6 und 7 erwirbt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin automatisch die Einzelqualifikationen die er/ sie benötigt, um die Aufgaben der „Qualitätsmanagement- und der Datenschutzbeauftragten" wahrzunehmen, sowie die „Sachkunde Medizinproduktegesetz“.
 

Modul 1a: Arbeits- und Lernmethodik

Subjektive und objektive Bedingungen des Lernens, Lerntechniken und Lernmedien

 

20 Stunden

Modul 1b: Arbeits- und Lernmethodik

Präsentation, Grundlagen zur Organisation eines Projekts

 

20 Stunden

Modul 2: Kommunikation und Teamführung

Wahrnehmung und Kommunikation in der Führungsrolle, Moderation, Moderationsmethodik, Personaleinsatzplanung

 

40 Stunden

Modul 3: Qualitätsmanagement

Grundlagen Qualitätsmanagement, Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems, Bewertung des QM-Prozesses, Qualitätsmanagement-Zyklus

 

40 Stunden

Modul 4: Durchführung der Ausbildung

Allgemeine Grundlagen, die Jugendlichen in der Ausbildung, Organisation und Durchführung der Ausbildung, Lernprozesse

 

40 Stunden

Modul 5: Betriebswirtschaftliche Praxisführung

Praxisorganisation, Kostenmanagement, Praxiseinkauf, Marketing

 

40 Stunden

Modul 6: Informations- und Kommunikationstechnologien

Datenschutz und Datensicherheit, Informations- und Kommunikationstechnologie

 

40 Stunden

Modul 7: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Rechtliche Grundlagen kennen und auf das betriebliche Handlungsfeld übertragen, Verfahren zum Arbeitsschutz planen und organisieren, Praxismanagement: Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen administrieren und koordinieren

 

40 Stunden

Modul 8: Risikopatienten und Notfallmanagement

Betreuung risikorelevanter und vulnerabler Patientengruppen, Notfallsituationen, Notfallmanagement

 

40 Stunden

Insgesamt320 Stunden

Im Rahmen des Wahlteils müssen 120 Unterrichtsstunden medizinische Qualifikation nachgewiesen werden.
Dies kann mittels eines oder mehrerer Module erfolgen. Die Einzelmodule müssen einen Mindestumfang von 40 Stunden haben.

Der Erwerb der Qualifikation(en) kann dem Pflichtteil voran gehen oder diesem angeschlossen werden.

Voraussetzungen, um an den Wahlmodulen teilnehmen zu können:

  • Es liegen keine Anmeldungen für die Pflichtmodule der FachwirtIn vor.

oder

  • Alle Pflichtmodule einschließlich Modul 8 sind bereits abgeschlossen.

Der zeitliche Abstand zum Pflichtteil darf jedoch maximal 3 Jahre betragen. Auf Antrag können auch extern erworbene medizinische Qualifikationen, die den inhaltlichen und formalen Anforderungen der Ärztekammer Nordrhein entsprechen, anerkannt werden.

Für den Wahlteil bietet Ihnen die Nordrheinische Akademie folgende Themenkomplexe nach Curricula der Bundesärztekammer an:

 

Module Wahlteil 
Modul 9: Ernährungsmedizin für Medizinische Fachangestellte Ernährungs- und Stoffwechselphysiologie, Ernährungspyramide, Ernährung in besonderen Lebensabschnitten, Krankheitsbilder und mögliche ernährungstherapeutische Maßnahmen, angewandte Ernährungsmedizin

 

120 Stunden

Modul 10: Ambulante Versorgung älterer Menschen Häufige Krankheitsbilder und typische Fallkonstellationen, Geriatrisches Basisassessment, Hausbesuche und Versorgungsmanagement, Wundmanagement, Organisation und Koordination

 

60 Stunden

Modul 11: Patientenbegleitung und Koordination Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation, Interaktion mit chronisch kranken Patienten, Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen

 

40 Stunden

Modul 12: Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation, Moderation, Primäre-, sekundäre- und tertiäre Prävention, Organisation, Kooperation und Qualitätsmanagement

 

80 Stunden

Modul 13: Impfmanagement für MFA

Grundlagen des Impfens, impfpräventable Krankheiten, STIKO- Empfehlungen, Impfkomplikationen/ -nebenwirkungen und Impfschäden, Impfungen durchführen, Reiseimpfungen

 

40 Stunden

Modul 14: Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen „Onkologie“

Medizinische, therapeutische- und pflegerische Grundlagen der Onkologie, Psychoonkologie, Nachsorge/Reha, rechtskundliche Grundlagen

 

120 Stunden

Für Teilnehmer/innen, die mit der Teilnahme an Modul 7 der Fachwirt/in- Fortbildung gleichzeitig die „Sachkunde Medizinproduktegesetz“ erlangen wollen, gelten folgende Bedingungen:

Alle Präsenzeinheiten müssen belegt werden (ggf. nachgeholt werden) und die Teilnahme an den Präsenzzeiten ist nur möglich, wenn die vorbereitenden Online-Aufgaben fristgereicht eingereicht wurden. Anderenfalls ist es dem Kursleiter vorbehalten, die Teilnehmerin/den Teilnehmer vom Kurstag auszuschließen.

Diese Bedingungen sind notwendig, um den Anforderungen des zuständigen Ministeriums an die Kenntnisvermittlung „Sachkunde Medizinproduktegesetz“ gerecht zu werden.

Nach Absolvierung der acht Pflichtmodule findet eine schriftliche und eine praktisch- mündliche Abschlussprüfung statt, über deren Ergebnis der/ die Teilnehmende ein Prüfungszeugnis erhält. Die Prüfungen werden von der Ärztekammer Nordrhein durchgeführt.

Liegt der Nachweis über mindestens 120 Stunden medizinischer Qualifikation im Rahmen des Wahlteils vor und war die Abschlussprüfung des Pflichtteils erfolgreich, so erhält der Teilnehmende den Fachwirt- oder Fachwirtin-Brief der Ärztekammer Nordrhein.

Bei Teilnehmenden aus anderen Bundesländern muss die Abschlussprüfung bei der Ärztekammer Nordrhein erfolgen.

2. Hinweise und Regelungen zur Durchführung

An der Fortbildung “Fachwirtin/Fachwirt für die ambulante medizinische Versorgung” kann teilnehmen, wer eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin/ Arzthelfer oder Medizinische Fachangestellte /Medizinischer Fachangestellter hat.

Darüber hinaus wird auch zugelassen, wer eine Ausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung als als Arzthelferin/ Arzthelfer oder Medizinische Fachangestellte /Medizinischer Fachangestellter vorweisen kann.

Eine Anmeldung ist nach ½- jähriger Berufserfahrung ab Abschluss der Grundausbildung möglich.

Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses stellt die Ärztekammer Nordrhein auf Antrag fest.

Pro Modul darf die Fehlzeit bei höchstens 20% der Gesamtstunden des Moduls liegen. Bei Modulen mit weniger als 20 Stunden Gesamtumfang darf die Fehlzeit bei höchstens 50% liegen, die Fehlzeiten während des gesamten Lehrgangs dürfen jedoch 20% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten.

Bei höheren Fehlzeiten muss das Modul/der Kurstag wiederholt werden. Bei einem Nachholen des Moduls/Kurstages fallen gesonderte Kursgebühren an. Auch ist dies mit einer anderen Kursreihe nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie aus einem wichtigen Grund nicht teilnehmen konnten, sich ordnungsgemäß abgemeldet haben und ein freier Kursplatz vorhanden ist. Zusätzlich kann es bei einem Nachholen eines Moduls/eines Kurstages sein, dass Sie die Abschlussprüfung erst später ablegen können, da für eine eventuelle Prüfungsanmeldung alle Pflichtmodule bestanden sein müssen.

Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die Aufstiegs-Bafög beziehen, kann die Verlegung von Kurstagen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben. Bitte halten Sie, wenn Sie Kurstage oder ganze Module verschieben müssen, vorher Rücksprache mit der Bezirksregierung, die für Ihr Bafög zuständig ist.
Die Akademie ist gesetzlich verpflichtet, der Bezirksregierung Änderungen in Ihrem Kursplan mitzuteilen.

Über die individuelle Förderfähigkeit, oder eine Änderung dieser, kann die Akademie jedoch keine Auskunft geben.

Die Fortbildung ist nach dem Modulsystem aufgebaut. Das bedeutet, dass die Themenkomplexe als Module angeboten werden, die einzeln belegbar sind. Hierdurch wird eine maximale Flexibilität für die Teilnehmer/-innen erreicht.

Es besteht sowohl die Möglichkeit alle Module direkt hintereinander zu belegen, als auch die Module einzeln und somit über einen längeren Gesamtzeitraum zu absolvieren.

Beispiel 1:

Teilnehmerin A meldet sich für alle 8 Module des Pflichtteils und für ihren individuellen Wahlteil im Jahrgang 2018/2019 an. Sie schließt im Sommer 2019 mit dem Titel „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ ab.

Teilnehmerin B schafft aus beruflichen und privaten Gründen im Jahrgang 2018/2019 nur 4 Module des Pflichtteils. Im Jahrgang 2019/2020 absolviert sie weitere 4 Pflichtmodule und nimmt an der Abschlussprüfung teil. Im Jahrgang 2021/2022 belegt sie die 120 Stunden des Wahlteils und erhält im Anschluss ihren Fachwirtinnen-Brief.

Weiterer Vorteil dieses Baukastensystems ist die einfache Anrechenbarkeit einzelner Modulkomponenten untereinander.

Beispiel 2:

Eine Teilnehmerin möchte im Wahlteil das Modul 9 „Ernährungsmedizin“ belegen. Dieses beinhaltet die Themen „Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation und Moderation“.
Diese drei Themenblöcke hat die Teilnehmerin bereits im Rahmen des Moduls 2 „Patientenbetreuung und Teamführung“ belegt.
Aufgrund der gegenseitigen Anrechenbarkeit, brauchen diese Veranstaltungen im Modul „Ernährungsmedizin“ somit nicht mehr besucht werden.

Die gesamte Aufstiegsfortbildung – bis auf Prüfungen, diese erfolgen in Düsseldorf - wird in Form von „Blended Learning“ (deutsch: „Gemischtes Lernen“) angeboten. Das heißt, dass ca. 70 % des Lehrstoffes im Rahmen von Webinaren (Live-Online-Veranstaltungen) vermittelt wird, der Rest wird in eLearning-Einheiten erarbeitet.

Die Webinare werden überwiegend an Mittwoch- und Freitagnachmittagen sowie an ganzen Samstagen stattfinden, um Ihnen die Verbindung der Aufstiegsfortbildung mit Ihrem Berufs- und Privatleben zu erleichtern.


Was bedeutet eLearning?

eLearning ist eine Form des Wissenserwerbs. Die zu vermittelnden Lerninhalte werden mit Hilfe einer Online-Lernplattform selbst erarbeitet.

Die elektronische Lernplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, von Ihrem PC zu Hause spezifische Fragestellungen zu bearbeiten, auf Kursinhalte direkt zuzugreifen und mit anderen Kursteilnehmern sowie einem Dozenten bzw. Trainer zu kommunizieren und zu diskutieren.

Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps zur Internetrecherche und Quellen- und Literaturhinweise.

Die internetgestützte Lernplattform dient der Vor- und Nachbereitung der Präsenztermine, diese können sich deshalb insbesondere der konkreten Problembearbeitung unter Mitwirkung der Teilnehmer und Berücksichtigung Ihrer Fragestellungen widmen. Auch nach Ende des Kurses können Sie auf die Kursinhalte noch zugreifen.

Die Möglichkeit des eLearnings macht das Lernen interessanter, nachhaltiger und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich Ihre Zeit selbst einzuteilen. Das erleichtert die berufsbegleitende Durchführung der Fortbildung.

Aber Achtung: auch eLearning benötigt Zeitmanagement! Sie werden Lerneinheiten bearbeiten, Hausaufgaben einreichen und Lernerfolgskontrollen bestehen müssen.

3. Anmeldung und Gebühren

Bitte melden Sie sich über den Kurskalender zu den einzelnen Modulen an.

Die Belegung der Pflichtmodule ist nur innerhalb einer Kursreihe möglich.
Eine neue Kursreihe beginnt immer mit Modul 6. Achten Sie bitte auf die jeweilige Kursreihe.
(Kursreihen sind wie Klassen und Sie durchlaufen die Fortbildung im Klassenverbund.)

Einzureichende Unterlagen bei Erstanmeldung/ Neuaufnahme in eine Kursreihe:

  • tabellarischer Lebenslauf sowie
  • Kopie des Prüfungszeugnisses zur Arzthelferin/MFA, falls Sie Ihre Grundausbildung im Kammergebiet Nordrhein abgeschlossen haben
    per E-Mail an kirsten.lautenschlager@aekno.de)
  • falls Sie Ihre Grundausbildung in einem anderen Kammergebiet abgeschlossen haben:
    eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses zur Arzthelferin/MFA postalisch an:
    Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein
    z. Hd. Frau Lautenschlager
    Tersteegenstr. 9
    40474 Düsseldorf

Die Gebühren für die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirt/-in betragen:

  • den Pflichtteil: insgesamt € 2.450,00
  • den Wahlteil je nach Modul insgesamt zwischen ca. € 400,00 - € 1.200,00
  • die Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung nach dem Pflichtteil: € 250,00. Die Gebühren werden modulweise berechnet.

4. Fördermöglichkeiten

Es gibt eine Reihe von öffentlichen Fördermöglichkeiten, die es Medizinischen Fachangestellten finanziell erleichtern, sich beruflich weiter zu entwickeln. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt:

(früher-Meister-BAföG)

An die Erteilung von Aufstiegs-BaföG sind von Seiten des Landes (die Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung) sehr konkrete Regelungen geknüpft. Die Fachwirtin- Fortbildung erfüllt die strukturellen Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit, jedoch müssen Sie als Teilnehmer und Antragsteller eine Reihe von Punkten beachten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/ausbildungsfoerderung/aufstiegs-bafoeg-meister-bafoeg-foerderung-der

Hier können Sie online Aufstiegs-BaföG beantragen:

https://www.bafoeg-online.nrw.de/bafoeg/authenticate.do

Den Antrag für das Aufstiegs-BAföG müssen Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung stellen, können diesen aber nur mit Unterlagen der Ärztlichen Akademie stellen.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches jungen Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifikation unterstützt. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre. In diesem Zeitraum stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu € 7.200,00 für den Besuch anspruchsvoller Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt 10% je Fördermaßnahme.
Folgende Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium müssen erfüllt werden:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswett- bewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/Berufsschule
  • zum Aufnahmezeitpunkt müssen Sie jünger als 25 Jahre sein

Weitere Informationen finden Sie unter:  www.weiterbildungsstipendium.de

oder erhalten Sie bei der Ärztekammer Nordrhein:

E-Mail: Lisa.Kempken@aekno.de , Tel.: 0211/4302-2405

5. Fachwirt/in und Hochschulzugangsberechtigung?

Studium ohne Abitur? Das Ministerium für Innovation des Landes NRW hat eine Verordnung erlassen, die den Hochschulzugang für Meister und beruflich Weiterqualifizierte (z.B. Fachwirt/in für amb. med. Versorgung) vereinfacht.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Innovation des Landes NRW.

Somit können Sie mit dem Fachwirt/in-Abschluss in NRW grundsätzlich für jeden Hochschulstudiengang zugelassen werden.
Bewerben müssen Sie sich jeweils bei der Hochschule direkt. Diese entscheidet individuell nach ihren eigenen Regularien ob und in welcher Form Sie zugelassen werden.

Z.B. können zusätzliche Eignungstests, Auswahlgespräche oder Probesemester auf Sie zukommen.

Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Hochschulen nach den weiteren Schritten. Falls Sie Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren möchten, dann ist der Weg folgender:

Zunächst müssen Sie direkt bei der entsprechenden Hochschule eine Zugangsprüfung absolvieren. Mit dem Ergebnis dieser Zugangsprüfung können Sie sich anschließend bei der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) bewerben.

Ansprechpartnerinnen

Kirsten Lautenschlager
0211 4302-2848
Sandra Giese
0211 4302-2831

Termine