Fachwirtin/Fachwirt
für ambulante medizinische Versorgung
Aufstiegsfortbildung für Medizinische Fachangestellte
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern vom medizinischen Personal ein hohes Maß an Kompetenz und die Bereitschaft, die eigenen Handlungsfelder zu erweitern, zu ergänzen und damit den ständig neuen Gegebenheiten anzupassen.
Wir freuen uns, Ihnen die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ über die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein anbieten zu können.
Sie ermöglicht Ihnen, mehr Verantwortung in der Praxis mit der erworbenen Qualifikation übernehmen zu können, indem Sie Prozesse optimieren, das Praxisteam führen und Patienten kompetent begleiten, diese schulen und in umschriebenen Bereichen, in Abstimmung mit den Praxisinhaberinnen, selbst zu versorgen. So eröffnen sich viele neue Perspektiven für Ihren Beruf im Gesundheitswesen.
Die modulare Struktur mit eLearning-Anteilen erlaubt es, viele Unterrichtseinheiten auch berufsbegleitend in einem Zeitumfang von ca. einem Jahr zu absolvieren.
Wir wünschen Ihnen bei Ihrer beruflichen Weiterentwicklung in diesem zukunftssicheren Bereich ein gutes Gelingen!
Bernd Zimmer
Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein
1. Aufbau der Fortbildung
Die Gesamtfortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin umfasst 440 Unterrichtsstunden. Diese gliedern sich in 320 Stunden Pflichtteil und 120 Stunden Wahlteil. Der Pflichtteil beinhaltet acht Module aus unterschiedlichen, für die Arztpraxis relevanten Bereichen. Tabelle 1 stellt eine Übersicht der Inhalte dar.
Die Module des Pflichtteils können einzeln belegt werden, eine feste Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen jedoch, die unten beschriebene Reihenfolge beizubehalten.
Mit den Modulen 3, 6 und 7 erwirbt die Teilnehmerin automatisch die Einzelqualifikationen die sie benötigt, um die Aufgaben der „Qualitätsmanagement- und der Datenschutzbeauftragten" wahrzunehmen, sowie die „Sachkunde Medizinproduktegesetz“.
Die Aufstiegsfortbildung FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung entspricht ab der Kursreihe 31 dem neuen Rahmencurriculum der Bundesärztekammer.
Modul 1a: Arbeits- und Lernmethodik Subjektive und objektive Bedingungen des Lernens, Lerntechniken und Lernmedien |
20 Stunden |
Modul 1b: Arbeits- und Lernmethodik Präsentation, Grundlagen zur Organisation eines Projekts |
20 Stunden |
Modul 2: Kommunikation und Teamführung Wahrnehmung und Kommunikation in der Führungsrolle, Moderation, Moderationsmethodik, Personaleinsatzplanung |
40 Stunden |
Modul 3: Qualitätsmanagement Grundlagen Qualitätsmanagement, Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems, Bewertung des QM-Prozesses, Qualitätsmanagement-Zyklus |
40 Stunden |
Modul 4: Durchführung der Ausbildung Allgemeine Grundlagen, die Jugendlichen in der Ausbildung, Organisation und Durchführung der Ausbildung, Lernprozesse |
40 Stunden |
Modul 5: Betriebswirtschaftliche Praxisführung Praxisorganisation, Kostenmanagement, Praxiseinkauf, Marketing |
40 Stunden |
Modul 6: Informations- und Kommunikationstechnologien Datenschutz und Datensicherheit, Informations- und Kommunikationstechnologie |
40 Stunden |
Modul 7: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen kennen und auf das betriebliche Handlungsfeld übertragen, Verfahren zum Arbeitsschutz planen und organisieren, Praxismanagement: Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen administrieren und koordinieren |
40 Stunden |
Modul 8: Risikopatienten und Notfallmanagement Betreuung risikorelevanter und vulnerabler Patientengruppen, Notfallsituationen, Notfallmanagement |
40 Stunden |
Insgesamt | 320 Stunden |
Im Rahmen des Wahlteils müssen 120 Unterrichtsstunden medizinische Qualifikation nachgewiesen werden.
Dies kann mittels eines oder mehrerer Module erfolgen. Die Einzelmodule müssen einen Mindestumfang von 40 Stunden haben.
Der Erwerb der Qualifikation(en) kann dem Pflichtteil voran gehen oder diesem angeschlossen werden.
Voraussetzungen, um an den Wahlmodulen teilnehmen zu können:
- Es liegen keine Anmeldungen für die Pflichtmodule der FachwirtIn vor.
oder
- Alle Pflichtmodule einschließlich Modul 8 sind bereits abgeschlossen.
Der zeitliche Abstand zum Pflichtteil darf jedoch maximal 3 Jahre betragen. Auf Antrag können auch extern erworbene medizinische Qualifikationen, die den inhaltlichen und formalen Anforderungen der Ärztekammer Nordrhein entsprechen, anerkannt werden.
Für den Wahlteil bietet Ihnen die Nordrheinische Akademie folgende Themenkomplexe nach Curricula der Bundesärztekammer an:
Module Wahlteil |
|
Modul 9: Ernährungsmedizin für Medizinische Fachangestellte Ernährungs- und Stoffwechselphysiologie, Ernährungspyramide, Ernährung in besonderen Lebensabschnitten, Krankheitsbilder und mögliche ernährungstherapeutische Maßnahmen, angewandte Ernährungsmedizin |
120 Stunden |
Modul 10: Ambulante Versorgung älterer Menschen Häufige Krankheitsbilder und typische Fallkonstellationen, Geriatrisches Basisassessment, Hausbesuche und Versorgungsmanagement, Wundmanagement, Organisation und Koordination |
60 Stunden |
Modul 11: Patientenbegleitung und Koordination Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation, Interaktion mit chronisch kranken Patienten, Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen |
40 Stunden |
Modul 12: Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation, Moderation, Primäre-, sekundäre- und tertiäre Prävention, Organisation, Kooperation und Qualitätsmanagement |
80 Stunden |
Modul 13: Impfmanagement für MFA Grundlagen des Impfens, impfpräventable Krankheiten, STIKO- Empfehlungen, Impfkomplikationen/ -nebenwirkungen und Impfschäden, Impfungen durchführen, Reiseimpfungen |
40 Stunden |
Modul 14: Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen „Onkologie“ Medizinische, therapeutische- und pflegerische Grundlagen der Onkologie, Psychoonkologie, Nachsorge/Reha, rechtskundliche Grundlagen |
120 Stunden |
2. Hinweise zur Durchführung
An der Fortbildung zur Fachwirt/-in kann teilnehmen, wer eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelfer/-in oder Medizinische(r) Fachangestellte(r) hat.
Darüber hinaus wird auch zugelassen, wer eine Ausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung als Arzthelfer/-in / Medizinische(r) Fachangestellte(r) vorweisen kann.
Eine Anmeldung ist erst mit ½ - jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Grundausbildung möglich.
Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses stellt die Ärztekammer Nordrhein auf Antrag fest.
Die Fortbildung ist nach dem Modulsystem aufgebaut. Das bedeutet, dass die Themenkomplexe als Module angeboten werden, die einzeln belegbar sind. Hierdurch wird eine maximale Flexibilität für die Teilnehmer/-innen erreicht.
Es besteht sowohl die Möglichkeit alle Module direkt hintereinander zu belegen, als auch die Module einzeln und somit über einen längeren Gesamtzeitraum zu absolvieren.
Beispiel 1:
Teilnehmerin A meldet sich für alle 8 Module des Pflichtteils und für ihren individuellen Wahlteil im Jahrgang 2018/2019 an. Sie schließt im Sommer 2019 mit dem Titel „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ ab.
Teilnehmerin B schafft aus beruflichen und privaten Gründen im Jahrgang 2018/2019 nur 4 Module des Pflichtteils. Im Jahrgang 2019/2020 absolviert sie weitere 4 Pflichtmodule und nimmt an der Abschlussprüfung teil. Im Jahrgang 2021/2022 belegt sie die 120 Stunden des Wahlteils und erhält im Anschluss ihren Fachwirtinnen-Brief.
Weiterer Vorteil dieses Baukastensystems ist die einfache Anrechenbarkeit einzelner Modulkomponenten untereinander.
Beispiel 2:
Eine Teilnehmerin möchte im Wahlteil das Modul 9 „Ernährungsmedizin“ belegen. Dieses beinhaltet die Themen „Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation und Moderation“.
Diese drei Themenblöcke hat die Teilnehmerin bereits im Rahmen des Moduls 2 „Patientenbetreuung und Teamführung“ belegt.
Aufgrund der gegenseitigen Anrechenbarkeit, brauchen diese Veranstaltungen im Modul „Ernährungsmedizin“ somit nicht mehr besucht werden.
Die gesamte Aufstiegsfortbildung – bis auf Prüfungen, diese erfolgen in Düsseldorf - wird in Form von „Blended Learning“ (deutsch: „Gemischtes Lernen“) angeboten. Das heißt, dass ca. 70 % des Lehrstoffes im Rahmen von Webinaren (Live-Online-Veranstaltungen) vermittelt wird, der Rest wird in eLearning-Einheiten erarbeitet.
Die Webinare werden überwiegend an Mittwoch- und Freitagnachmittagen sowie an ganzen Samstagen stattfinden, um Ihnen die Verbindung der Aufstiegsfortbildung mit Ihrem Berufs- und Privatleben zu erleichtern.
Was bedeutet eLearning?
eLearning ist eine Form des Wissenserwerbs. Die zu vermittelnden Lerninhalte werden mit Hilfe einer Online-Lernplattform selbst erarbeitet.
Die elektronische Lernplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, von Ihrem PC zu Hause spezifische Fragestellungen zu bearbeiten, auf Kursinhalte direkt zuzugreifen und mit anderen Kursteilnehmern sowie einem Dozenten bzw. Trainer zu kommunizieren und zu diskutieren.
Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps zur Internetrecherche und Quellen- und Literaturhinweise.
Die internetgestützte Lernplattform dient der Vor- und Nachbereitung der Präsenztermine, diese können sich deshalb insbesondere der konkreten Problembearbeitung unter Mitwirkung der Teilnehmer und Berücksichtigung Ihrer Fragestellungen widmen. Auch nach Ende des Kurses können Sie auf die Kursinhalte noch zugreifen.
Die Möglichkeit des eLearnings macht das Lernen interessanter, nachhaltiger und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich Ihre Zeit selbst einzuteilen. Das erleichtert die berufsbegleitende Durchführung der Fortbildung.
Aber Achtung: auch eLearning benötigt Zeiteinsatz! Sie werden Lerneinheiten bearbeiten, Hausaufgaben einreichen und Lernerfolgskontrollen bestehen müssen.
3. Prüfung und Abschluss
Nach Absolvierung der acht Pflichtmodule findet eine schriftliche und eine praktisch- mündliche Abschlussprüfung statt, über deren Ergebnis der Teilnehmende ein Prüfungszeugnis erhält.
Liegt der Nachweis über mindestens 120 Stunden medizinischer Qualifikation im Rahmen des Wahlteils vor und war die Abschlussprüfung des Pflichtteils erfolgreich, so erhält der Teilnehmende den Fachwirt- oder Fachwirtin-Brief der Ärztekammer Nordrhein.
Bei Teilnehmenden aus anderen Bundesländern muss die Abschlussprüfung bei der Ärztekammer Nordrhein erfolgen.
4. Gebühren und Gebührenermäßigung
Die Gebühren für die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirt/-in betragen:
- den Pflichtteil: insgesamt € 4.288,00
- den Wahlteil je nach Modul insgesamt zwischen ca. € 400,00 - € 1.200,00
- die Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung nach dem Pflichtteil: € 250,00. Die Gebühren werden modulweise berechnet.
5. Anmeldung
Bitte melden Sie sich über den Kurskalender zu den einzelnen Modulen an.
Achten Sie auf die jeweilige Kursreihe. Kursreihen sind wie Klassen und Sie durchlaufen die Fortbildung im Klassenverbund.
6. Veranstaltungsort / Technische Voraussetzungen
Die Webinare finden in Form von Video-Konferenzen statt (virtuelles Klassenzimmer). Für die Teilnahme an Webinaren müssen Sie folgende technische Voraussetzungen erfüllen: Technisches Gerät, wahlweise PC, Notebook, Tablet (z. B. iPad) oder Smartphone Zugriff auf Ihr E-Mail-Konto Vorhandensein von Mikrofon und Lautsprecher oder Anschluss für ein Headset (alternativ Audio-Verbindung über Telefon möglich). Internetzugang zu einem gängigen Webbrowser mit ausreichender Bandbreite Achtung: Mozilla Firefox benötigt ein zusätzliches Add-on (Download)! Anschluss an eine Stromversorgung bzw. ausreichende Akku-Kapazität.
Prüfungen finden weiterhin in Düsseldorf statt.
Haus der Ärzteschaft
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
7. Anwesenheits- und Fehlzeitenregelung
Grundsätzlich gilt in allen Fachwirtinnen-Kursreihen eine Anwesenheitspflicht.
Zur Erlangung der Teilnahmebescheinigung/eines Zertifikates ist eine regelmäßige Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen verpflichtend.
Die Kurse werden im Blended-Learning-Verfahren durchgeführt. Die Online-Anteile werden frühzeitig auf der Lernplattform veröffentlicht und von den Teilnehmer/innen zu Hause erarbeitet. Die fristgerechte Bearbeitung aller Online-Lernanteile ist verpflichtend und Voraussetzung für die Anerkennung der jeweiligen Kursreihe. Eine Erinnerung zur Erledigung der Online-Aufgaben seitens der Akademie erfolgt nicht.
Es besteht eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht. Eventuelles Nichterscheinen muss der Akademie vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt und glaubhaft begründet werden. Eine Abmeldung in der Veranstaltung beim Referenten oder einer Aushilfe ist nicht möglich.
In den Video-Konferenzen wird eine virtuelle Anwesenheitsliste geführt, in der ebenfalls ein späteres Erscheinen im Unterricht dokumentiert wird. An den Präsenz-Tagen in Düsseldorf wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, welche Sie mit Ihrer Unterschrift bescheinigen müssen.
Pro Modul darf die Fehlzeit bei höchstens 20% der Gesamtstunden des Moduls liegen. Bei Modulen mit weniger als 20 Stunden Gesamtumfang darf die Fehlzeit bei höchstens 50% liegen, die Fehlzeiten während des gesamten Lehrgangs dürfen jedoch 20% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten.
Bei höheren Fehlzeiten muss das Modul/der Kurstag wiederholt werden. Bei einem Nachholen des Moduls/Kurstages fallen gesonderte Kursgebühren an. Auch ist dies mit einer anderen Kursreihe nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie aus einem wichtigen Grund nicht teilnehmen konnten, sich ordnungsgemäß abgemeldet haben und ein freier Kursplatz vorhanden ist. Zusätzlich kann es bei einem Nachholen eines Moduls/eines Kurstages sein, dass Sie die Abschlussprüfung erst später ablegen können, da für eine eventuelle Prüfungsanmeldung alle Pflichtmodule bestanden sein müssen.
Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die Aufstiegs-Bafög beziehen, kann die Verlegung von Kurstagen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben. Bitte halten Sie, wenn Sie Kurstage oder ganze Module verschieben müssen, vorher Rücksprache mit der Bezirksregierung, die für Ihr Bafög zuständig ist.
Die Akademie ist gesetzlich verpflichtet, der Bezirksregierung Änderungen in Ihrem Kursplan mitzuteilen.
Über die individuelle Förderfähigkeit, oder eine Änderung dieser, kann die Akademie jedoch keine Auskunft geben.
Für Teilnehmer/innen, die mit der Teilnahme an Modul 7 der Fachwirt/in- Fortbildung gleichzeitig die „Sachkunde Medizinproduktegesetz“ erlangen wollen, gelten folgende Bedingungen:
Alle Präsenzeinheiten müssen belegt werden (ggf. nachgeholt werden) und die Teilnahme an den Präsenzzeiten ist nur möglich, wenn die vorbereitenden Online-Aufgaben fristgereicht eingereicht wurden. Anderenfalls ist es dem Kursleiter vorbehalten, die Teilnehmerin/den Teilnehmer vom Kurstag auszuschließen.
Diese Bedingungen sind notwendig, um den Anforderungen des zuständigen Ministeriums an die Kenntnisvermittlung „Sachkunde Medizinproduktegesetz“ gerecht zu werden.
Der Erwerb der Qualifikation(en) kann dem Pflichtteil voran gehenoderdiesem angeschlossen werden.
Voraussetzungen, um an den Wahlmodulen teilnehmen zu können:
- Es liegen keine Anmeldungen für die Pflichtmodule der FachwirtIn vor.
oder
- Alle Pflichtmodule einschließlich Modul 8 sind bereits abgeschlossen.
8. Allgemeine Regeln für die Webinare (Online-Knigge)
Die Webinare sind ein „geschützter“ Raum. Aufnahmen in Form von Fotos, Videos o. ä. sind nicht gestattet.
Bitte seien Sie mindestens 10 Minuten vor Beginn des Webinars im virtuellen Klassenzimmer anwesend. Testen Sie Ihr Mikrophon und Ihre Kamera. Die Kamera muss während der gesamten Video-Konferenz eingeschaltet sein. Ein reger Austausch am Unterricht ist wünschenswert. Achten Sie hierbei darauf, dass nach dem Sprechen Ihr Mikrophon wieder ausgeschaltet ist.
Bei Internet-Problemen haben Sie – ausnahmsweise – die Möglichkeit, sich mit Ihrem Smartphone oder aber per Telefon einzuwählen. Schalten Sie auch hier die Kamera an Ihrem Smartphone an. Bei einer Teilnahme per Telefon ist im Chat die Aushilfe über den Namen zu informieren, da Sie sonst als nicht anwesend notiert werden. Bitte beachten Sie, dass bei zu häufigem Fehlen/verspäteter Anwesenheit eine Teilnahmebescheinigung/ein Zertifikat nicht ausgestellt werden kann.
9. Fördermöglichkeiten
Es gibt eine Reihe von öffentlichen Fördermöglichkeiten, die es Medizinischen Fachangestellten finanziell erleichtern, sich beruflich weiter zu entwickeln. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt:
(früher-Meister-BAföG)
An die Erteilung von Aufstiegs-BaföG sind von Seiten des Landes (die Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung) sehr konkrete Regelungen geknüpft. Die Fachwirtin- Fortbildung erfüllt die strukturellen Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit, jedoch müssen Sie als Teilnehmer und Antragsteller eine Reihe von Punkten beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Hier können Sie online Aufstiegs-BaföG beantragen:
https://www.bafoeg-online.nrw.de/bafoeg/authenticate.do
Den Antrag für das Aufstiegs-BAföG müssen Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung stellen, können diesen aber nur mit Unterlagen der Ärztlichen Akademie stellen.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches jungen Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifikation unterstützt. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre. In diesem Zeitraum stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu € 7.200,00 für den Besuch anspruchsvoller Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt 10% je Fördermaßnahme.
Folgende Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium müssen erfüllt werden:
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswett- bewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/Berufsschule
- zum Aufnahmezeitpunkt müssen Sie jünger als 25 Jahre sein
Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsstipendium.de
oder erhalten Sie bei der Ärztekammer Nordrhein:
E-Mail: Lisa.Kempken@aekno.de , Tel.: 0211/4302-2405
10. Fachwirt/in und Hochschulzugangsberechtigung?
Studium ohne Abitur? Das Ministerium für Innovation des Landes NRW hat eine Verordnung erlassen, die den Hochschulzugang für Meister und beruflich Weiterqualifizierte (z.B. Fachwirt/in für amb. med. Versorgung) vereinfacht.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Innovation des Landes NRW.
Somit können Sie mit dem Fachwirt/in-Abschluss in NRW grundsätzlich für jeden Hochschulstudiengang zugelassen werden!
Bewerben müssen Sie sich jeweils bei der Hochschule direkt. Diese entscheidet individuell nach ihren eigenen Regularien ob und in welcher Form Sie zugelassen werden.
Z.B. können zusätzliche Eignungstests, Auswahlgespräche oder Probesemester auf Sie zukommen.
Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Hochschulen nach den weiteren Schritten. Falls Sie Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren möchten, dann ist der Weg folgender:
Zunächst müssen Sie direkt bei der entsprechenden Hochschule eine Zugangsprüfung absolvieren. Mit dem Ergebnis dieser Zugangsprüfung können Sie sich anschließend bei der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) bewerben.
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11. Kursbetreuung

