Advance Care Planning („Patientenverfügung 2.0“) Modul 1
Allgemeine Fortbildungen
Advance Care Planning („Patientenverfügung 2.0“) Modul 1
Wissenschaftliche Leitung

Beschreibung
Advance Care Planning („Patientenverfügung 2.0“): Qualifizierung / Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur Supervision von ACP-Gesprächsbegleitern
Beschreibung
Advance Care Planning, kurz ACP, ist ein Konzept der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, in dem Patienten durch spezifisch qualifiziertes meist nicht-ärztliches Personal (ACP-Gesprächsbegleiter) befähigt werden, ihre individuellen Präferenzen hinsichtlich künftiger Behandlungen zu entwickeln, zu artikulieren und zu erörtern sowie auf geeigneten, eigens für ACP entwickelten Formularen (Patientenverfügung inklusive Notfallfestlegung) aussagekräftig und valide zu dokumentieren. Wo Patienten dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig sind, erhalten ihre Vertretenden (Bevollmächtigte oder Betreuende) ein entsprechendes Angebot zur gemeinsamen Ermittlung und Dokumentation des (mutmaßlichen) Patientenwillens hinsichtlich künftiger Behandlungen in medizinischen Krisensituationen.
In Einrichtungen der stationären Seniorenpflege sowie der Eingliederungshilfe, die sich für die Einführung von ACP entscheiden, ist die Vergütung sowohl der ACP-Gesprächsbegleitenden als auch der ärztlichen Beteiligung am Gesprächsprozess (EBM-GOP 37400) gemäß § 132g SGB V (Hospiz- und Palliativgesetz 2015) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
ACP gewinnt für Ärztinnen und Ärzte zunehmend an Bedeutung. Sie unterstützen die ACP-Gesprächsbegleitenden und Patienten mit ihrem ärztlichen Fachwissen (wie der Kenntnis um den aktuellen Gesundheitszustand der vorausplanenden Person sowie um ihre prognostischen Aussichten bei bestimmten Komplikationen), aber auch mit ihren psychosozialen Kenntnissen der Patienten. Durch die qualifizierte Gesprächsführung der ACP-Gesprächsbegleitenden in Verbindung mit der -ärztlichen Supervision kann gewährleistet werden, dass Festlegungen für künftige Behandlungen gemäß dem (mutmaßlichen) Patientenwillen im Rahmen der medizinischen Indikation (also des medizinisch Vertretbaren) entstehen und, falls gewünscht, auf individuellen Vorausverfügungen so dokumentiert werden, dass sie in einer gesundheitlichen Krise handlungsleitend sind – auch im Notfall.
Mehr Informationen zum Konzept Advance Care Planning finden Sie auf der Homepage der Fachgesellschaft ACP Deutschland e.V. unter www.advancecareplanning.de.
Termine
Freitag, den 19.01.2024 von 15:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch, den 28.02.2024 von 15:00 bis 17:30 Uhr
Freitag, den 12.04.2024 von 14:15 bis 18:30 Uhr
Referierende
- Kornelia Götze
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Kontaktperson