VERAH - EVA Anerkennung - Sie sind VERAH und möchten EVA werden?
Beschreibung
Anforderungen bei der Anrechnung von VERAH® auf EVA- Entlastende Versorgungsassistentin, bzw. NäPA- Nicht-ärztliche Praxisassistentin.
Auf Basis der Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband/Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) bietet die Nordrheinische Akademie, im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung, den in ihrem Kammerbereich tätigen Medizinischen Fachangestellten mit einem VERAH®-Abschluss die Möglichkeit, das EVA-Zertifikat zusätzlich zu erlangen. Gemäß der Vereinbarung gelten folgende Bedingungen:
Berufserfahrung | zu erbringende Leistungen und Gebühren |
mind. 3 - max. 5 Jahre |
Insgesamt 40 Unterrichtseinheiten (UE) |
mehr als 5 Jahre | Insgesamt 20 Unterrichtseinheiten (UE) aus den oben aufgeführten Inhalten 20 Hausbesuche (Nachweis durch das hier zur Verfügung gestellte Formular) Schriftliche Ergänzungsprüfung (30 Minuten) - EUR 160,00 |
Prozedere der Antragsstellung
Folgende Unterlagen sind bei der Nordrheinischen Akademie mit der Anmeldung einzureichen:
1) Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Urkunde in Kopie)
2) Nachweis der VERAH®-Qualifikation (Urkunde in Kopie)
3) Nachweis der Dauer der Berufstätigkeit nach der Ausbildung (Bescheinigung der/s Arbeitgeber/s, mindestens 3 Jahre in einer hausärztlichen Praxis)
4) Teilnahmenachweise der Theoriestunden im Rahmen der VERAHplus-Kursen oder EVA-Module im erforderlichen Umfang (in Kopie)
5) Nachweis der Hausbesuche im erforderlichen Umfang mittels beigefügten Formulars
6) Eine gültige private E-Mail-Adresse (zwingende Voraussetzung zur Absolvierung der Lernerfolgskontrolle!)
Ergänzungsprüfung und Abschluss:
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden Sie schriftlich (per E-Mail) zur Ergänzungsprüfung eingeladen. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten für die elektronische Lernplattform. Über diese Lernplattform wird Ihre Prüfung (Multiple-Choice-Aufgaben) via Internet online abgehalten.
Nach bestandener Prüfung und nach Eingang der erhobenen Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 160,00 wird Ihnen das Zertifikat „Entlastende Versorgungsassistentin - EVA“ (=Nicht-ärztliche Praxisassistentin) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, postalisch zugestellt.
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