Verkehrsmedizinische Begutachtung Modul V
Curriculare Fortbildungen
Verkehrsmedizinische Begutachtung Modul V
Wissenschaftliche Leitung

Beschreibung
Ziele
In dieser Fortbildung soll verkehrsmedizinischer Kompetenz bei Ärztinnen und Ärzten gesteigert werden, damit sie einerseits die Patientinnen und Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und Alter im Hinblick auf die Mobilität begleiten und andererseits qualitativ hochstehende Gutachten im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Ansprüche erstatten können.
Fachärztinnen und Fachärzte, die Kenntnisse zur Probenentnahme im Rahmen der Chemisch-Toxikologischen-Untersuchungen erwerben möchten, können das ergänzende Modul V absolvieren.
Inhalt
Modul V (4 UE)
CTU-Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probennahme
- Allgemeine Anforderungen an forensisch-toxikologische Laboratorien und Analysen
- CTU-Kriterien
- Probennahme für verschiedene Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der CTU-Kriterien
- Diskussion von Fallbeispielen und Fehlermöglichkeiten
Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“
Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik aus toxikologischer Sicht
Format
Live-Webinar
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Live-Webinar
- stabile Internetverbindung
- Browser: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge bzw. Safari bei iOS
- funktionierendes Audiosystem und Mikrofon (z. B. Headset)
- Webcam
Zielgruppe
Fachärztinnen und Fachärzte
Das Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, ihre Kenntnisse in der Verkehrsmedizin zu erweitern. Ziel ist es, allen Ärztinnen und Ärzten grundlegendes Wissen in der Verkehrsmedizin für die Patientenaufklärung und -beratung und darüber hinaus Fachärztinnen und -ärzte umfassende Kompetenzen für die Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten zu vermitteln.
Voraussetzungen
Zu beachten ist, dass die Module I und II Eingangsvoraussetzung für das Absolvieren der weiteren Module sind. Fachärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV erwerben möchten, müssen die Module I bis IV absolvieren.
Hinweise
Fachärztinnen und Fachärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV erwerben möchten, müssen die Module I bis IV absolvieren. Über die erfolgreiche Teilnahme erstellt die Ärztekammer gemäß § 65 FeV eine Bescheinigung. Wird darüber hinaus auch das Modul V „CTU-Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probenentnahme“ absolviert, ist das Curriculum der Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) gemäß CTU-2 zur 3. Auflage „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ (2013) zusätzlich erfüllt und wird entsprechend bescheinigt.
Teilnahmegebühr ggf. zzgl. gesetzlich anfallender Mehrwertsteuer
TermineMittwoch 19.11.2025 14:00 – 17:30 Uhr Live-Webinar
Änderungen vorbehalten
Referierende
- Professor Frank Mußhoff
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Kontaktperson