Verkehrsmedizinische Begutachtung Module I – IV

Beschreibung
Ziele
In dieser Fortbildung soll verkehrsmedizinischer Kompetenz bei Ärztinnen und Ärzten gesteigert werden, damit sie einerseits die Patientinnen und Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und Alter im Hinblick auf die Mobilität begleiten und andererseits qualitativ hochstehende Gutachten im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Ansprüche erstatten können.
Inhalt
Modul I (4 UE, Live-Webinar)
Basiswissen Verkehrsmedizin – Patientenaufklärung und Beratung
- Grundlagen der Verkehrsmedizin, u.a. Fahrsicherheit, Fahreignung
- Rechtlicher Hintergrund, Fahrerlaubnisverordnung, Leitlinien
- Anlage 4 FeV (Erkrankungen, Mängel)
- Orientierende ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (Screening)
- Grundlagen von Screening
- Relevante Krankheitsbilder, Medikamente, Alkohol, Drogen, Multimorbidität, Besonderheiten bei der Probenentnahme im forensischen Bereich (CTU)
- Arztrechtlicher Hintergrund (Schweigepflicht, § 34 Strafgesetzbuch (StGB), berufsrechtliche Aspekte, Arzthaftung)
- Einführung in die Problematik der verkehrsmedizinischen Begutachtung
Modul II (2 UE eLearning)
Regelwerke für die verkehrsmedizinische Begutachtung
- FeV (§ 11 - 14, Anlage 4, 5, 6)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
- Fachspezifische Grundlagen (z. B. Beurteilungskriterien, Positionspapiere)
Modul III (6 UE, 4 UE Live-Webinar + 2 UE eLearning)
Verkehrsmedizinische Begutachtung
- Grundlagen der gutachterlichen Tätigkeit
- Allgemeine sowie spezielle rechtliche Grundlagen
- Praktische Übungen: Sichten und analysieren von beispielhaften Gutachten
Modul IV (12 UE, 9 UE Live-Webinar + 3 UE eLearning)
Spezielle Erkrankungen und Mängel sowie Kompensationsmöglichkeiten
- wesentliche Einzelaspekte:
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Psychiatrische Erkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems einschl. Anfallsleiden (bei besonderer
- Berücksichtigung der Folgen von Schädel-Hirnverletzungen und
- Hirnoperationen)
- Diabetes mellitus
- Alkohol, Drogen, Arzneimittel: Missbrauch und Abhängigkeit,
- Dauerhandlung mit Arzneimittel, problematische Wirkstoffe
- Geriatrische Aspekte, Multimorbidität
- Tagesschläfrigkeit
- Sehvermögen
- Störungen des Gleichgewichtssinnes
- Bewegungsbehinderungen
- Praktische Übungen: eigenständige Erstellung von Gutachten vorzugsweise im Fachgebiet des Teilnehmers (4 UE)
Weiterführende Informationen
Muster-Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“
Ärztekammer Nordrhein - Curriculare Fortbildung
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Format und Struktur
Live-Webinar mit eingebundenen praktischen Übungen und mit einem begleitenden eLearning Teil
Der Kurs beinhaltet begleitende eLearning Teile. Der Zugang zu den Kursmaterialien wird 2 Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Moduls freigeschaltet.
Der zugehörige Kursraum auf der Lernplattform wird an den Tagen des Live-Webinars für Teilnehmerinnen und Teilnehmer freigeschaltet.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zu unserer Lernplattform, wo Sie in der unten genannten Zeit die Unterlagen bearbeiten können.
Zielgruppe
Fachärztinnen und Fachärzte
Das Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, ihre Kenntnisse in der Verkehrsmedizin zu erweitern. Ziel ist es, allen Ärztinnen und Ärzten grundlegendes Wissen in der Verkehrsmedizin für die Patientenaufklärung und -beratung und darüber hinaus Fachärztinnen und -ärzte umfassende Kompetenzen für die Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten zu vermitteln.
Voraussetzungen
Für den Erwerb des Zertifikats der Ärztekammer Nordrhein und der Erlaubnis, Verkehrsmedizinische Gutachten zu erstellen, ist eine Facharztanerkennung notwendig.
Hinweis
Zu beachten ist, dass die Module I und II Eingangsvoraussetzung für das Absolvieren der weiteren Module sind. Fachärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV erwerben möchten, müssen die Module I bis IV absolvieren.
Für die Eignungsuntersuchungen (Screening) für Lkw-, Bus- und Taxifahrer (Fahrgastbeförderung) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV müssen Ärztinnen und Ärzte keine verkehrsmedizinische Qualifikation nachweisen. Die entsprechenden Untersuchungen können nach den Vorgaben des in der Fahrerlaubnis-Verordnung enthaltenen amtlichen Musters durchgeführt und bescheinigt werden.
Wissenschaftliche Leitung
Priv.-Doz. Dr. med. H. Lilly Graß, Köln
Referierende
NN. Referent von Führerscheinstelle
Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Angerstein, Düsseldorf
Dr. med. Daniela Claessens, Köln
Prof. Dr. med. Wolfgang Galetke, Hagen
Jens Gebhardt, Bergisch Gladbach
PD Dr. Peter Häussermann, Köln
Dr. med. Sven Lundin, Duisburg
Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau, Bonn
Prof. Dr. med. Martin Pfohl, Duisburg
Bernd Zimmer, Wuppertal
Termine
Samstag 12.11.2022 08:30 – 16:00 Uhr Online
Samstag 26.11.2022 08:30 – 17:00 Uhr Online
eLearning-Zeiten
15.10.2022 – 12.11.2022
13.11.2022 – 25.11.2022
Veranstaltungsort
Online
Kursbetreuung
Yuliya Degtyaruk
E-Mail: yuliya.degtyaruk@aekno.de
Tel.: 0211 4302-2805
Änderungen vorbehalten