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Transplantationsbeauftragte Ärztin / Transplantationsbeauftragter Arzt (TxB)

Curriculare Fortbildung


Ziele

Die curriculare Fortbildungsmaßnahme ist eine Voraussetzung zur Erlangung der Fachkompetenz ärztliche Transplantationsbeauftragte / ärztlicher Transplantations-beauftragter.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen besondere Fertigkeiten in Medizin, Administration, Organisation, Qualitätssicherung, Kommunikation sowie zu assoziierten juristischen und ethischen Themenbereichen weiter ausgebildet werden.

Ebenso ist die Vermittlung fachspezifischer, interdisziplinärer und fachübergreifender Kenntnisse wie z. B. die Neurologie schwerer cerebraler Schädigungen, des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, organspezifische Evaluation und Eignungseinschätzung, wissenschaftlicher und verfahrenstechnischer Erkenntnisse, die Einübung praktischer Fähigkeiten sowie die Verbesserung von Kommunikation und Führungskompetenz notwendig.

Diese sollen den TxB insbesondere zur Spenderdetektion, -evaluation, -selektion, -management, Organisation der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, Angehörigenbetreuung, Mitarbeiterinformation oder zur Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz qualifizieren und somit hohe Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit auch im Bereich der Organspende sowie letztendlich Vertrauen sichern.

Format
Hybridkurs als Blended Learning: Der Kurs findet in Präsenz in Düsseldorf statt und wird mit einem eLearning Anteil ergänzt.
Zu diesem Kurs werden einige Teilnehmende sowie Referierende Online zugeschaltet sein. 


Struktur
Der theoretische Part umfasst 32 UE und findet in Präsenz in Düsseldorf statt.
Eine 8-stündige Vorbereitung steht Ihnen nach der Anmeldung auf unserer eLearning-Plattform zur Verfügung.


Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Lernerfolgskontrolle (10 Multiple-Choice Fragen) wird nach dem zweiten Präsenztag ebenfalls über die Lernplattform absolviert. Bitte beachten Sie den dort angegebenen Abgabeschluss.

Zielgruppe

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bieten wir die Fortbildung „Transplantationsbeauftragte Ärztin / Transplantationsbeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer an. Diese soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigen, ihre Aufgaben als Transplantationsbeauftragte/r bestmöglich wahrzunehmen. Gleichzeitig richtet sie sich auch an alle weiteren interessierten Ärztinnen und Ärzte.

Inhalt A Theoretische Fortbildung (32 UE)

  • Rechtliche Grundlagen – insbesondere Transplantationsgesetz, Landesausführungsgesetze
  • Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen der Bundesärztekammer
  • Verfahrensanweisung der Koordinierungsstelle (gem. TPG § 11 Abs. 1a)
  • Ausführungsbestimmungen der Vermittlungsstelle (ET-Manual)
  • Darstellung der rechtlichen Grundlagen einer postmortalen Transplantation:
    • Richtlinien für die Aufnahme auf die Warteliste sowie der Organvermittlung
    • Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingung für eine Gewebespende

  • Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingung für eine Lebendspende (Subsidarität)

Strukturen der Partnerschaft

  • Aufgaben und Beziehungsmanagement
  • Das Entnahmekrankenhaus
  • Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
  • Berichtswesen
  • Informationspflichten und Kommunikation

Organspendeprozess

  • Identifikation potentieller Organspender
  • Spenderevaluation
  • Intensivmedizinische Maßnahmen bei potentiellen Organspendern
  • Organentnahme

Organverteilung und –transplantation

  • Problematik des Organmangels und der Verteilung
  • Organverteilung
  • Transplantationskonferenz und Warteliste
  • Transplantationsmedizin
  • Organtransplantation/Organspende aus der Sicht von Betroffenen (auch per Videodemonstration)
  • Schnittstellen der Organspende zur Gewebespende

 

 

 

 

Irreversibler Hirnfunktionsausfall/Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

  • Richtlinien der Bundesärztekammer
  • Voraussetzungen
  • Untersucher
  • Durchführung
  • Dokumentation
  • Kriterien des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und seine Abgrenzung gegenüber anderen (pseudo)komatösen Zuständen
  • Differentialdiagnostik bei Patienten mit akuter primärer oder sekundärer Hirnschädigung
  • Organspende regional und bundesweit – Perspektiven 
  • Statistische Daten zur Entwicklung der Organspende in Deutschland und in den einzelnen Organspenderegionen
  • Vergleich mit internationalen Daten und Rahmenbedingungen
  • Voraussetzung der Organspende: irreversibler Hirnfunktionsausfall, „Dead-Donor-Rule“, Abgrenzung zum Herztod
  • Entscheidungen am Lebensende, Therapiezieländerung im Kontext von Patientenverfügung, Organspendeausweis, mutmaßlichem Patientenwillen sowie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
  • Erweiterte Zustimmungslösung, Entscheidungslösung und Widerspruchslösung
  • Freiwilligkeit der Spende
  • Anreize zur Organspende?
  • Solidarprinzip und Autonomieprinzip bei der Organspende
  • Verteilungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
  • Entscheidungsgrundlagen (Organspendeausweis, sonstige Willensäußerungen, Feststellung des mutmaßlichen Willens)
  • Entscheidungsträger
  • Phasen der Entscheidungsfindung und Fragen der Verbindlichkeit
  • Mitteilung des eingetretenen irreversiblen Hirnfunktionsausfalls/Todes an die Angehörigen
  • Erklärungs- und Gesprächsstrategien, Ergebnisoffenheit
  • Gesprächsdokumentation

Beteiligung der Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei bei nicht natürlicher / ungeklärter Todesursache

Zeitpunkt der Kontaktaufnahme

Kommunikationswege

Rolle der Rechtsmedizin

Inhalt B Gesprächsführung/Angehörigengespräch (8 UE)

separater Kurs

Entscheidungsbegleitung der Angehörigen. Wie kann ich als Ärztin/Arzt zur emotionalen Stabilisierung der
Angehörigen bei gleichzeitigem Engagement für die Patienten der Warteliste beitragen?

Einführung, Fallbeispiele, interaktiver Gruppenworkshop.

Inhalt C Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation

Frau Heike Schneider
Lindenallee 29-41
45127 Essen
Tel. 069 6773 2870 01, Fax 069 6773 2870 99, nrw@dso.de
(aufgrund einer zentralen Telefonanlage hat die DSO in Essen eine Frankfurter Vorwahl)

Ergänzende Gesetze und Verordnungen

Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW)

Organspende: § 9 (Fn 11) Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NRW (KHGG NRW vom 11.12.2007, zuletzt geändert am 9. März 2021)

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Transplantationsbeauftragte: § 4 (Fn 8) Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AG-TPG vom 9. November 1999, zuletzt geändert am 23. Februar 2022)

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)

Entnahmekrankenhäuser: § 9a Transplantationsgesetz (TPG vom 05. November 1997, zuletzt geändert am 11. Juli 2021)

Durch das Transplantationsgesetz sind Entnahmekrankenhäuser zur Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle und den Transplantationszentren verpflichtet.

Wissenschaftliche Leitung

Chefarzt der Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin am St. Bernhard-Hospital, Kamp-Lintfort

Vita

Leiter des  Departments für Wirbelsäule und Neurochirurgie, St. Josef Krankenhaus Moers

Ansprechpartnerin

Katja Jachmann
0211 4302-2838

Termine