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Advance Care Planning: Patientenverfügung 2.0

Fortbildung zur Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten zur Supervision von ACP-Gesprächsbegleitern

Was ist Advance Care Planning, kurz ACP?
ACP ist ein Konzept der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, in dem Patienten durch spezifisch qualifiziertes meist nicht-ärztliches Personal (ACP-Gesprächsbegleiter) befähigt werden, ihre individuellen Präferenzen hinsichtlich künftiger Behandlungen zu entwickeln, zu artikulieren und zu erörtern sowie auf geeigneten, eigens für ACP entwickelten Formularen (Patientenverfügung inklusive Notfallfestlegung) aussagekräftig und valide zu dokumentieren. Wo Patienten dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig sind, erhalten ihre Vertretenden (Bevollmächtigte oder Betreuende) ein entsprechendes Angebot zur gemeinsamen Ermittlung und Dokumentation des (mutmaßlichen) Patientenwillens hinsichtlich künftiger Behandlungen in medizinischen Krisensituationen.

In Einrichtungen der stationären Seniorenpflege sowie der Eingliederungshilfe, die sich für die Einführung von ACP entscheiden, ist die Vergütung sowohl der ACP-Gesprächsbegleitenden als auch der ärztlichen Beteiligung am Gesprächsprozess (EBM-GOP 37400) gemäß § 132g SGB V (Hospiz- und Palliativgesetz 2015) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

ACP gewinnt für Ärztinnen und Ärzte zunehmend an Bedeutung. Sie unterstützen die ACP-Gesprächsbegleitenden und Patienten mit ihrem ärztlichen Fachwissen (wie der Kenntnis um den aktuellen Gesundheitszustand der vorausplanenden Person sowie um ihre prognostischen Aussichten bei bestimmten Komplikationen), aber auch mit ihren psychosozialen Kenntnissen der Patienten. Durch die qualifizierte Gesprächsführung der ACP-Gesprächsbegleitenden in Verbindung mit der -ärztlichen Supervision kann gewährleistet werden, dass Festlegungen für künftige Behandlungen gemäß dem (mutmaßlichen) Patientenwillen im Rahmen der medizinischen Indikation (also des medizinisch Vertretbaren) entstehen und, falls gewünscht, auf individuellen Vorausverfügungen so dokumentiert werden, dass sie in einer gesundheitlichen Krise handlungsleitend sind – auch im Notfall.

verfügbare Termine

Demnächst hier buchbar! Modul 1: 09. und 11.10.2024 in Bonn

Aufbau des Kurses

Inhalte

  • Bisherige Herangehensweise an Patientenverfügungen und warum diese häufig nicht zu handlungsleitenden, belastbaren Festlegungen für den Krisenfall führt
  • Einführung in das neue Konzept Advance Care Planning (ACP)
  • Verankerung von ACP im § 132 g SGB V („Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“)
  • Rollen, Aufgaben und Nutzen für Ärzte in der supervidierenden Rolle von ACP-Gesprächsbegleiter:innen, die nach den Standards der ACP Deutschland ausgebildet wurden
  • Einführung in die ersten beiden Abschnitte des Vorausplanungsgesprächs mit einwilligungsfähigen Personen:
    • Standortbestimmung zur Therapiezielklärung / Einstellungen zu Leben, Sterben und schwerer Erkrankung
    • Festlegungen für den Notfall (FeNo)

 

Ziele

Nach dieser Fortbildung haben Sie einen Überblick über das regionale Konzept Advance Care Planning/Behandlung im Voraus Planen und dessen Vorteile für Sie. Dieses Konzept wird in Deutschland unter anderem im Rahmen des § 132 g SGB V „Gesundheitliche Versorgungsplanung“ bereits jetzt etabliert und refinanziert. Kooperierende Hausärzte rechnen die GOP 37400 ab. Sie werden die neuartigen (meist nicht-ärztlich durchgeführten) Gespräche zu Vorausverfügungen kennenlernen, einordnen und für das 4-Augen-Prinzip mit den Gesprächsbegleiter:innen supervidieren können. Hierbei wird im ersten Teil der Schulung ein Fokus auf die kommunikativherausfordernde Standortbestimmung zur Therapiezielklärung (Einstellungen zu Leben, schwerer Erkrankung und Sterben) als Grundlage für die weiteren medizinischen Festlegungen sowie auf die medizinisch-brisante Ärztliche Anordnung für den Notfall (ÄNo) gelegt.

 

Termine
Die aktuell angebotenen Termine finden Sie unter "verfügbare Termine".
Sollte das gewünschte Modul derzeit nicht aufgeführt sein oder der Termin passt Ihnen zeitlich nicht, nutzen Sie gerne die Interessentenliste, um über die nächsten Termine direkt informiert zu werden. 

Inhalte

  • Vorausplanung mit einer vertretenden Person (Betreuende/Bevollmächtigte)
  • Rechtlicher Hintergrund und Legitimation
  • Aufbau der Vertreterdokumentation
  • Herausforderungen in der Vorausplanung mit den Vertretenden

 

Termine
Die aktuell angebotenen Termine finden Sie unter "verfügbare Termine".
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Voraussetzung
Teilnahme an Modul 1

Wissenschafliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen in der Schmitten
Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen

Mehr Informationen zum Konzept Advance Care Planning finden Sie auf der Homepage der Fachgesellschaft ACP Deutschland e.V. unter www.advancecareplanning.de.

Ansprechpartnerin

Agnes Kriete
0211 4302-2837