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Verkehrsmedizinische Begutachtung

Curriculare Fortbildung: Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

In der Verkehrsmedizin wird die ärztliche Kompetenz aus nahezu allen Disziplinen zum individuellen Nutzen der Verkehrsteilnehmer und allgemein zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingebracht.
Die verkehrsmedizinische Tätigkeit fordert die Ärztinnen und Ärzte in Diagnostik und Therapie, Beratung und Aufklärung, Begutachtung und Forschung.

Im Fokus steht dabei neben der Fahrsicherheit (= momentane psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs) die Fahreignung (= die generelle psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs), die jeweils durch Krankheiten und/oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein können.

Im Rahmen des Behandlungsvertrags sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten zu beraten und aufzuklären, wenn Fahrsicherheit oder Fahreignung gefährdet sind.
Die Module I und II des Curriculums  sollen Ärztinnen uns Ärzte auf der Basis grundlegender Kenntnisse in die Lage versetzen, Patientinnen und Patienten in rechtlicher und fachlicher Hinsicht verkehrsmedizinisch aufzuklären und zu beraten.

Die gutachterliche Tätigkeit in diesem Bereich hat dagegen die Aufgabe, der Fahrerlaubnisbehörde im Gutachten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie braucht, um über die Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhaberin oder -inhabers oder -Fahrerlaubnisantragstellerinn oder -antragstellers zu entscheiden. Gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ordnet die Behörde gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten an.

Sie bestimmt in der Anordnung (§ 11, Absatz 2, Satz 3) auch, ob das Gutachten von

einem

1. für die Fragestellung zuständigen Fachärztin oder -arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,

2. Ärztin oder Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,

3. Ärztin oder Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,

4. Ärztin oder Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder

5. Ärztin oder Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,

erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen.

Der Facharzt nach Satz 3 Nummer 1 soll nicht zugleich der die Betroffene oder den Betroffenen behandelnde Arzt sein.
Fachärztinnen und -ärzte erhalten die verkehrsmedizinische Qualifikation im Sinne des § 11 der FeV von der Ärztekammer Nordrhein bescheinigt, wenn sie die Module I-IV des Curriculums absolviert haben.

Inhalt Verkehrsmedizinische Begutachtung Modul I - IV (24 UE)

verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV

Modul Ia Allgemeine Grundlagen und Zustandsbegutachtung I (12 UE)

  • Grundlagen der medizinischen Begutachtung
  • Rechtliche Grundlagen der Begutachtung
  • Begutachtung der Leistungsfähigkeit
  • Rehabilitation
  • Schwerbehindertenrecht
  • Praktische Übungen zur medizinischen Begutachtung mit Fallbeispielen aus der Praxis (Gruppenar

Modul Ib Kausalitätsbezogene Begutachtung (12 UE)         

  • Kausalitäts- und Beweisregeln in Straf-, Zivil- und Sozialrecht
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Begutachtung im Bereich der Arzthaftpflicht
  • Praktische Übungen zur medizinischen Begutachtung mit Fallbeispielen aus der Praxis (Gruppenarbeit)

Modul Ic Zustandsbegutachtung II (16 UE)

  • Pflegeversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)versicherung
  • Spezielle Begutachtungsfragen aus der Praxis
  • Medizinische Begutachtung aus richterlicher Sicht
  • Praktische Übungen zur medizinischen Begutachtung mit Fallbeispielen aus der Praxis  (Gruppenarbeit)
  • FeV (§ 11 - 14, Anlage 4, 5, 6) 
  • Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung 
  • Fachspezifische Grundlagen (z. B. Beurteilungskriterien, Positionspapiere)

Grundlagen der gutachterlichen Tätigkeit

  • Rolle des Gutachters, Definition Gutachten, Arbeitsschritte der Begutachtung: Fragestellung der Behörde, Hinzuziehen von Vorbefunden, Wiedergabe der Aktenlage, eigene Angaben, zielführende Untersuchungsbefunde, objektive und apparative Untersuchungsbefunde, Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ 10 Umgang mit anerkannten Bewertungsskalen und Messverfahren, Beurteilung, Zusammenfassung und Beantwortung der gestellten Fragen 
  • Anforderungsprofil an ein Gutachten: Form, Sprache, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität
  • Besonderheiten zielorientierter, gutachterlicher Gesprächsführung
  • Qualitätssicherung in der Begutachtung 

Allgemeine sowie spezielle rechtliche Grundlagen

  • Anlage 4a FeV, rechtliche Stellung des Gutachters, Pflicht zur Gutachtenerstattung, Schweigepflicht, Befangenheit, Datenschutz, Duldungspflicht von Untersuchungen, Einsichtsrechte, Zusammenarbeit des Gutachters mit weiteren Institutionen, Haftung und Vergütung 

Praktische Übungen: Sichten und analysieren von beispielhaften Gutachten

wesentliche Einzelaspekte:

  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Nervensystems einschl. Anfallsleiden (bei besonderer Berücksichtigung der Folgen von Schädel-Hirnverletzungen und Hirnoperationen)
  • Diabetes mellitus
  • Alkohol, Drogen, Arzneimittel: Missbrauch und Abhängigkeit, Dauerhandlung mit Arzneimittel, problematische Wirkstoffe
  • Geriatrische Aspekte, Multimorbidität 
  • Tagesschläfrigkeit o Sehvermögen
  • Störungen des Gleichgewichtssinnes o Bewegungsbehinderungen

Verkehrsmedizinische Begutachtung Modul V (4 UE)

CTU-Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probenentnahme

  • Allgemeine Anforderungen an forensisch-toxikologische Laboratorien und Analysen
  • CTU-Kriterien
  • Probennahme für verschiedene Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der CTU-Kriterien
  • Diskussion von Fallbeispielen und Fehlermöglichkeiten
Verkehrsmedizinische Begutachtung

Curriculare Fortbildung

Wissenschaftliche Leitung

Wiss. Mitarbeiterin , Institut für Rechtsmedizin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Universitätsklinikum Düsseldorf

Ansprechpartnerin

Yuliya Degtyaruk
0211 4302-2805

Termine