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Hygiene und Desinfektion in der Arztpraxis

Bestellung einer/s Hygienebeauftragten gemäß § 1 Abs. 2 der Hyg-MedVO NRW

Ziele

Die Hygieneverordnung NRW schreibt vor, dass Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden (auch Blutentnahmen, Akupunktur etc.), innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen und einen Hygienebeauftragten benennen müssen. Dies kann die Ärztin/der Arzt selber, oder ein/e qualifizierte Mitarbeiter/in (MFA) sein. Dieser Kurs soll die Kenntnisse der/des MFA auffrischen und erweitern, damit sie/er diese Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen kann.

 Inhalt

  • Vermittlung rechtlicher Grundlagen
  • Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Übertragungswege und Bedeutung der häufigsten Krankheitserreger und Infektionen in der ärztlichen Praxis
  • Vermittlung der Bedeutung des Schnittstellenmanagements
  • Anwendung und Vermittlung von Hygienemaßnahmen bei infektiösen Patienten
  • Ordnungsgemäße Erstellung und Umsetzung eines Hygieneplans

Zielgruppe

Medizinische Fachangestellte

Struktur

Live-Webinar mit E-Learning

Ariane Bahr
0211 4302-2854

Termine