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Brandschutztraining für medizinische Einrichtungen

Der Brandschutz ist ein wichtiger Baustein der Praxissicherheit. Nur wer die Abläufe für Notfälle kennt, Fluchtwege schon einmal gelaufen ist oder Feuerlöscher bedient hat, kann im Notfall unter Anspannung sicher reagieren. In der Fortbildung werden Sie zum gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzhelfer ausgebildet. 
Im theoretischen Teil lernen Sie die Grundzüge des Brandschutzes. Sie erhalten Einblick in die betriebliche Brandschutzorganisation und erlernen das richtige Verhalten im Brandfall.
Im praktischen Teil trainieren Sie am Feuer verschiedene Löschtaktiken sowie die effiziente Handhabung und Funktion eines Feuerlöschers.

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet mind. 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet zu haben (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 , § 10 DGUV, ASR 2.2).

Gesetzlich vorgeschrieben nach § 10 ArbSchG “Betrieblicher Brandschutzhelfer”.


Zielgruppe
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Ansprechpartnerin

Agnes Kriete
0211 4302-2837

Termine