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Ärztliche Leichenschau

Ziele
Im Fokus dieses Angebotes stehen die aus dem Alltag erwachsenen Fragen rund um die Feststellung des Todes und die Dokumentation im Totenschein. Anhand der Todesbescheinigung NRW und der entsprechenden Rechtslage wird erarbeitet, wie dieser letzte Dienst am Patienten sachgerecht und rechtssicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung richtet sich vorrangig nach den Fragen aus dem Auditorium; Fallberichte sind herzlich willkommen.

Hintergründe
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Todesanzeige die unbekleidete Leiche oder die Totgeburt persönlich zu besichtigen und sorgfältig zu untersuchen (Leichenschau) sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Falls andere Ärztinnen und Ärzte für die Leichenschau nicht zur Verfügung stehen, ist sie von einer Ärztin oder einem Arzt der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde durchzuführen.
§ 9 Abs 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)

Weitere Informationen
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
 

 

Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW

Der Kurs Ärztliche Leichenschau ist auf die gem. § 5 Abs. 4 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) geforderte Fortbildung für Notärztinnen und Notärzte anrechenbar.

Ansprechpartnerin

Laura Bellwinkel, M.Sc.
0211 4302-2820

Termine