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Entlastende/r Versorgungsassistent/in (EVA)

Neue Kursreihe: Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)

Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)/NÄPA

Das Curriculum der EVA-Fortbildung entspricht dem Curriculum „Nicht-ärztlichen Praxisassistentin“ der Bundesärztekammer sowie den Vorgaben der Delegationsvereinbarung.

Im Rahmen des Curriculums erwerben Sie die Kompetenzen für die Übernahme von delegationsfähigen Leistungen in der ambulanten Praxis.

Sie können dadurch die Ärztin/den Arzt bei der Begleitung und Unterstützung von Patienten und Angehörigen in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen entlasten. Speziell im Bereich der Hausbesuche werden Ihnen die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die Sie befähigen, Routine-Hausbesuche selbstständig durchzuführen.

Als EVA kennen Sie sich in häufigen Krankheitsbildern und im geriatrischen Basisassessment aus und können häusliche Bedingungen des Patienten beurteilen. Sie können Gefahrenquellen abschätzen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.

Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V“ 

Delegations-Vereinbarung

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz. Darüber hinaus müssen mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen Praxis nachgewiesen werden.

Diese Nachweise sind mit der Anmeldung schriftlich einzureichen.

Anmeldung

Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)/NÄPA