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Notfallmedizin

NANo - Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW

Die NANo (Notärztinnen und Notärzte Nordrhein) Fortbildungen sind anrechenbar auf die gem. § 5 Abs. 4 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) geforderte Fortbildung für Notärztinnen und Notärzte.

Der Umfang dieser Fortbildungen ist - unabhängig vom Facharztstatus - für Notärztinnen und Notärzte mit mindestens 20 Fortbildungspunkte in 2 Jahren nachzuweisen, in dieser Zeit müssen sie als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sein.

Auf den Bescheinigungen unserer Kurse ist ab dem 1. März 2022 die Kennzeichnung NANo den Kurstiteln vorangesetzt. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe nutzt die Kennung NAWL.
 

Kurse zur Notfallmedizin

RettG NRW 

Ausführungsbestimmungen der Ärztekammer Nordrhein für Nachweis der Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW