Skip to main content

Telemedizin und Telematik für MFA

Refresher EVA/NäPa gem. Delegationsvereinbarung § 7 (5)

Die entlastende Versorgungsassistenz oder auch nicht-ärztliche Praxisassistenz genannt, die arztunterstützende Tätigkeiten in der Vertragsarztpraxis nach § 1a Ziffer 18 BMV-Ä erbringt und/oder gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Auftrag der Ärztin/ des Arztes angeordnete Hilfeleistungen in derer/ dessen Abwesenheit in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen erbringt, muss in der Arztpraxis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden angestellt sein und die Qualifikationsvoraussetzungen nach § 7 der Delegationsvereinbarung erfüllen.

Alle drei Jahre ist eine Fortbildung von mindestens 16 Stunden, davon mindestens je 8 Stunden Notfallmanagement, inklusive Übungen am Phantom und mindestens je 8 Stunden Telemedizin 
und Telematik zu besuchen.


Ziele
Ziel des Kurses ist die Auffrischung der Kenntnisse in der Telemedizin/Telematik.


Inhalte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Gesundheitsbezogene Apps
  • Einsatzgebiete in der Telemedizin
  • Praxisbeispiele
  • Praktischer Teil


Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Nach Abschluss des Kurses und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.


Zielgruppe
Der Kurs richtet sich in erster Linie an vollständig ausgebildete Entlastende Versorgungsassistentinnen -/assistenten (EVA), bzw. Nichtärztliche Praxisassistentinnen-/assistenten (NäPa), die alle drei Jahre Ihre Kenntnisse auffrischen müssen.

Die Teilnahme weiterer Medizinischer Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe ist ebenfalls möglich.
 

Ansprechpartner bei der KVNO zum Thema EVA-Anerkennung:
- Frau Sybertz 0221/7763 6502 naepa@kvno.de
- Frau Rößner 0221/7763 6563 naepa@kvno.de
 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

Termine

Kursbetreuung

Anja Hennecke
0211 4302-2801