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Kombinierte Echokardiographie- und Doppler- Kurse

Ziele
Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse nach § 6 der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)

Inhalt
Theorie und praktische Übungen:
Grundkurs über physikalisch-technische Basiskenntnisse, Indikationsbereich, Basiskenntnisse einer Ultraschalluntersuchung.

Weiterführende Informationen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)
Qualitätssicherung in der Ultraschalldiagnostik
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Ultraschall-Leistungen
Ärztekammer Nordrhein
Weiterbildungsordnung

Struktur
Präsenzveranstaltung mit praktischen Übungen

Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte

Hinweis
Der Ultraschallkurs Echokardiographie ist als Grundkurs gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung anerkannt.

Für den Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse gem. § 6 der Ultraschall-Vereinbarung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Selbständige Durchführung von Ultraschalluntersuchungen unter Anleitung einer oder eines nach § 8 der Ultraschall-Vereinbarung qualifizierten Ärztin oder Arztes
  • Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Ultraschallkursen:
    • Grundkurs
    • Aufbaukurs
    • Abschlusskurs

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium

Zwischen Grund- und Abschlusskurs soll ein Zeitraum von mindestens 9 Monaten liegen

Termine

Kongress ä23 Bonn

 

Kongress ä23 Sonographie Kurse